Nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, kurz EU 261, kann ein verspäteter, annullierter oder überbuchter Flug 250 €, 400 € oder 600 € pro Fluggast wert sein, abhängig allein von der Entfernung des Flugs. Wählen Sie unten Ihre Flughäfen und beantworten Sie ein paar Fragen.
Wie viel
| Flug | Entschädigung | Beispiel |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | Bis zu 250 € | Madrid – Barcelona, 484 km |
| Innerhalb der EU über 1.500 km und andere Flüge von 1.500 bis 3.500 km | Bis zu 400 € | Madrid – Berlin, 1.852 km |
| Über 3.500 km, von oder nach außerhalb der EU | Bis zu 600 € | Paris – Baku, 3.807 km |
Bei Anschlussflügen in einer Buchung zählt die Entfernung von Ihrem ersten Abflughafen bis zu Ihrem Endziel.
Wann Sie Anspruch haben
- Verspätung: wenn Sie Ihr Endziel mit 3 Stunden Verspätung oder mehr erreichen. Bei Flügen über 3.500 km von oder nach außerhalb der EU gibt es bei 3 bis 4 Stunden die Hälfte: 300 €.
- Annullierung: wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert wurden und die Airline Ihnen keinen Flug mit nahezu denselben Zeiten angeboten hat.
- Nichtbeförderung: wenn Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert wurde, meist wegen Überbuchung.
- Herabstufung: wenn Sie in einer niedrigeren Klasse geflogen sind, als Sie bezahlt haben, erhalten Sie je nach Entfernung 30, 50 oder 75 % des Preises dieses Flugs zurück.
Wann nicht
Wenn die Ursache außergewöhnlich war, etwa schlechtes Wetter, die Flugsicherung, ein Sicherheitsrisiko oder ein Flughafenstreik, gibt es keine Entschädigung. Technische Defekte und Streiks des eigenen Personals der Airline gelten nicht als außergewöhnlich. In jedem Fall haben Sie während der Wartezeit Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf ein Hotel.
Welche Flüge
- Flüge mit Abflug in der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz, mit jeder Airline.
- Flüge mit Ankunft dort von außerhalb, nur mit einer europäischen Airline.
- Flüge aus dem Vereinigten Königreich fallen unter dessen eigene Fassung, UK 261, mit 220 £, 350 £ und 520 £.
So fordern Sie die Entschädigung ein
Fordern Sie die Entschädigung bei der Airline ein, die den Flug durchgeführt hat; die Frist hängt vom Land ab. Der Rechner liefert eine Schätzung auf Grundlage der Verordnung, keine Rechtsberatung. Sie können ihn auch auf Ihrer eigenen Website einbinden.